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Minijobs – Alles Wissenswerte im Überblick

7. Januar 2022 | Autor: Produkttester
zur Anmeldung von Minijobs

Minijob mit feststehender Höchsteinkommensgrenze

 

Als Minijob wird eine abhängige Berufstätigkeit bezeichnet. Entweder darf das monatliche Entgelt eine bestimmte Summe nicht übersteigen, oder die Berufstätigkeit ist auf eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen im Jahr begrenzt. Der Begriff Minijob, ein Synonym für Kleinberuf, ist in der heutigen Zeit zu einem festen Bestandteil im Arbeits- und Berufsleben geworden. Die amtliche Bezeichnung lautet „Geringfügige Beschäftigung“. Alternativ wird der Minijob auch 450-Eurojob genannt, und zwar in Anlehnung an die monatliche Höchstverdienstgrenze von derzeit 450 Euro. Dafür gibt es von Gesetzes wegen zwei Möglichkeiten:

 

• Das Arbeitsentgelt überschreitet für eine regelmäßige Berufstätigkeit nicht die monatliche Grenze von 450 Euro

 

• Die Berufstätigkeit wird als kurzfristige Beschäftigung, also nur für kurze Dauer ausgeübt. Diese Zeitspanne beträgt bis Ende des Jahres 2018 nach § 115 SGB IV, des vierten Sozialgesetzbuches je Kalenderjahr drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage

 

Minijob zur Aufbesserung der Einkommenssituation

 

Heutzutage arbeiten bundesweit buchstäblich Millionen überwiegend Frauen, aber auch Männer in einem Minijob. Davon ausgenommen ist so gut wie keine Berufsbranche. In den meisten Fällen handelt es sich um einfache Tätigkeiten ohne eine spezifische Aus- oder Vorbildung.

 

• Der sogenannte Minijobber steht in einem unselbstständigen, also in einem abhängigen Arbeitnehmerverhältnis. Ansonsten wäre er in derselben oder vergleichbaren Situation ein selbstständiger Gewerbetreibender

 

• Während seiner Berufsausübung ist der Minijobber unfallversichert, inklusive dem direkten Weg zur und von der Arbeitsstätte. Der Arbeitgeber ist zur Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie zur Beitragszahlung verpflichtet. Dem Geringfügig Beschäftigten entstehen dadurch keine Kosten

 

• Aus dessen Sicht ist sein Minijob in der Regel, wie es heißt, Brutto gleich Netto. Er bekommt den vereinbarten Stundenlohn ohne jede Abzüge ausbezahlt

 

• Die einzige Ausnahme ist ein monatlicher, prozentualer Beitrag zur Rentenversicherung. Der Minijobber kann entscheiden, ob er den zu Lasten seines Einkommens bezahlen, oder ob er sich davon befreien lassen möchte

 

• Auch für den Minijob gelten die jeweils aktuellen Vorschriften zum Mindestlohn. Da die Höchstverdienstgrenze von monatlich 450 Euro nicht überschritten werden darf, errechnet sich die Zahl der Arbeitsstunden anhand der Höhe des stündlichen Mindestlohns. Mit steigendem Mindestlohn reduziert sich die Arbeitszeit

 

• Unabhängig davon, ob ein oder mehrere Minijobs ausgeübt werden, gilt immer die Gesamt-Höchstgrenze von monatlich 450 Euro. Bei mehreren Geringfügigen Beschäftigungen muss jeder der Arbeitgeber darüber informiert sein

 

• Minijob bedeutet, dass bis zur monatlichen Höchstgrenze von 450 Euro verdient werden darf. Diese Einkommensgrenze kann, sie muss aber nicht in jedem Einzelfall erreicht werden

 

Minijobs Regeln

 

Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

 

Der Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, jeden Geringfügig Beschäftigten namentlich bei der Minijob-Zentrale anzumelden und die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, dem AAG zu bezahlen. Angesiedelt ist die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit drei Behördenstandorten in den nordrhein-westfälischen Städten Essen und Gelsenkirchen sowie in der brandenburgischen Großstadt Cottbus. Die Minijob-Zentrale ist für den Arbeitgeber der einzige Ansprechpartner rund um Minijobs und Geringfügig Beschäftigte. Der gesamte Datenaustausch mit Anmeldung, Beitragsabführung, Um- und Abmeldung geschieht elektronisch. Diese Pflichten muss der Arbeitgeber ebenso ernst nehmen wie das Abführen von Steuern sowie von Sozialversicherungsbeiträgen für die vertraglichen Mitarbeiter.

 

Als Resümee bleibt festzuhalten

 

dass in der heutigen Zeit die freie Wirtschaft ohne Minijobs gar nicht mehr denkbar wäre. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben ihren jeweils eigenen Vorteil davon. Die von der Bundesregierung wiederholt zitierte Vollbeschäftigung ist zu einem großen Anteil auf die Millionen Minijobber zurückzuführen. Das ist solange in Ordnung, wie es sich um einen Zuverdienst zum Ersteinkommen handelt. Zu einem prekären Arbeitsverhältnis wird der Minijob dann, wenn er das einzige Arbeitseinkommen für die Einzelperson oder innerhalb der mehrköpfigen Familie ist. Dann muss, wie es genannt wird, aufgestockt werden. Der Minijobber ist auf staatliche Hilfe und Transferleistungen angewiesen. Er hat zwar ein Job, er kann und darf jedoch nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienen.

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