Facebook Button Twitter Button RSS Button

Schüler

29. August 2016 | Autor: Produkttester

Nebenjob für Schüler

 

Tipps und Ratschläge für Schülerjobs

 

Du bist als Schüler interessiert dein Taschengeld aufzubessern? Wichtige Ratschläge, gesetzliche Bestimmungen und Infos rund um einen Nebenjob/ Zusatzverdienst findest du hier.

 

Grundsätzlich dürfen Kinder/ Schüler erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres einer Beschäftigung nachgehen. Die Anzahl der Arbeits-Stunden ist je nach Lebensjahr nach Schulzeit und schulfreier Zeit gestaffelt.

Zusatzverdienst für Schüler

 

Arbeitszeit für Schüler

 

14 Jahre: 2 Stunden pro Tag

 

› Leichte Tätigkeiten wie Zeitungen austragen, Nachhilfeunterricht, Hunde ausführen, Einkäufen für ältere Personen usw.)

 

› Nicht zwischen 18:00Uhr und 8:00Uhr und natürlich erst nach der Schule

 

15 – 18 Jahre Jahre: 8 Stunden

 

⇒ nicht während der Schulzeit

⇒ bis 20:00 Uhr (in Ausnahmefälle bis 22:00Uhr)

⇒ Eltern müssen mit dem Ferienjob einverstanden sein

⇒ nur an Werktagen

⇒ keine körperlich schweren Tätigkeiten (nicht bei übermäßige Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm)

 

Welche Art von Beschäftigung gibt es?

 

Minijob (regelmäßige Tätigkeit)

 

Regelmäßige Beschäftigungen (Gewerbe oder Familienbetrieb) für Schüler werden häufig als Minijobs (Obergrenze 450,- Euro) vergeben.

 

Folgende Bedingungen gelten:

 

» durchschnittlicher Monatsverdienst innerhalb von 12 Monate nicht mehr als 450,- Euro

 

Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge, außer Rentenversicherung von der du dich ggf. befreien lassen kannst, an. Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge hängt davon ab, ob der Minijob im Gewerbe oder im Privathaushalt stattfindet. Weiter Infos zum Thema Rentenversicherung für Nebenjobs von Schülern findest du unter deutsche-rentenversicherung. Der Schüler zahlt 2% Einkommenssteuer (wird häufig vom Arbeitgeber übernommen)

 

Kurzfristige Beschäftigung (Ferienjobs)

 

Alle Tätigkeiten, die Schüler die in der Ferienzeit ausüben, werden häufig als kurzfristige Beschäftigung behandelt.

 

Folgende Regeln gelten:

 

› Beschäftigungsdauer maximal 2 Monate am Stück oder 50 Kalendertage mit Jahr

 

› Steuerfreie Bezüge bis 8.004,- Euro im Jahr

 

Für den Arbeitgeber fallen keine pauschalen Sozialversicherungsbeiträge an. Es fallen Pauschal 25% Einkommenssteuer an.

 

Schülerjobs Zeitungen

 

Benötige ich eine Einverständigserklärung?

 

Bist du noch nicht volljährig, benötigst du eine Einverständniserklärung deiner Eltern bzw. deines Erziehungsberechtigten. Diese kann formlos dem Arbeitgeber übergeben werden. Häufig ist sie auch Teil des Arbeitsvertrages.

 

###############################################################

 

Mustertext für Einverständniserklärung

 

Hiermit gebe ich, Max Mustermann, mein Einverständnis, dass mein(e) Sohne/ Tochter Tom Mustermann bei der Firma XYZ GmbH gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vereinbarungen im Arbeitsvertrag als Zeitungsverteiler tätig wird.

 

Datum, Unterschrift

 

###############################################################

 

Wann benötige ich ein Gesundheitszeugnis?

 

Ein Gesundheitszeugnis wird benötigt, sobald du mit Lebensmittel zu tun hast (z.B. Küchendienste, Kellner). Das Zeugnis wird dir im Regelfall durch das Gesundheitsamt in deiner Stadt ausgestellt. Weitere Informationen erhältst du über das Bundesministerium für Gesundheit.

 

Was sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein?

 

» In schriftlicher Form

» Art der Beschäftigung (inkl. Auflistung der Tätigkeiten)

» Arbeitszeiten

» Vergütung

 

Gilt der Mindestlohn auch für Schüler?

 

NEIN, der Arbeitgeber kann dir weniger zahlen, wenn du noch keine 18 Jahre alt bis und noch keine Berufsausbildung besitzt. Dies gilt auch, wenn du dich erst in der Ausbildung befindest.

 

Was ist noch zu wissen?

 

Auch Ferienjobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei gesetzlichen Feiertagen, auf Urlaub sowie auf Urlaubsgeld.

 

Typische Schüler Jobs

 

• Zeitung austragen

• Lieferservice (mit Moped-Führerschein)

• Online Umfragen

• Einkaufshilfe

• Apps/ Tools und Techniktester

• Kellner, Küchenhilfe

• Aushilfe zur Inventur

• Betreuungsdienste (Babysitter, Hunde ausführen)

• Model, Schauspieler, Komparse

 

Mehr Informationen zum Thema Nebenjobs für Schüler findest du auf der Seite der Arbeitsagentur.

Kommentare