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Hartz 4

29. August 2016 | Autor: Produkttester

Nebenjob für Hartz 4 Bezieher

 

Nebenverdienst von ALG II Empfänger

Für Arbeitslosengeld II (ALG II, auch Hartz IV genannt) Empfänger gibt es Einkommensfreibeträge für Nebeneinkünfte. Unabhängig der Höhe der Einkünfte, sind diese dem zuständigen Arbeitsamt anzugeben.

 

Wie viel kann ich hinzuverdienen?

 

Es können 100,- Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdient werden. Dies ist der anrechnungsfreie Grundfreibetrag. Dieser ist eigentlich für besondere Ausgaben wie Fahr-, Werbe und Versicherungskosten vorgesehen.

 

Nebenverdienst für Hartz 4

 

In diesem Grundfreibetrag sind enthalten:

 

» Werbungskostenpauschale = 15,33 EURO

» Absetzbeträge für Riester – Rente, andere private Versicherungen = 30,00 EURO

» Fahrkosten

 

Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet:

 

» Ein Bruttoeinkommen zwischen 101 Euro bis 1000 Euro wird zu 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind anrechnungsfrei.

» Ein Bruttoeinkommen zwischen  1001 Euro bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bedürftige mit Kind) wird zu 90 % auf das ALG 2 angerechnet, 10% sind anrechnungsfrei.

 

 

Bruttoverdienst anrechnungsfreier Betrag
————————- —————————————
100,- Euro 100,- Euro
 ·  ·
200,- Euro 120,- Euro
 ·  ·
400,- Euro 160,- Euro
 ·  ·
800,- Euro 240,- Euro
 ·  ·
1.200,- Euro 300,- Euro
 ·  ·
1.500,- Euro mit Kind 330,- Euro

 

 

Was wird angerechnet?

 

› Alle Einnahmen aus selbständiger oder nicht selbständiger Tätigkeit

› Krankengeld

› Unterhaltszahlungen/ Kindergeld

› Bafög

› Steuererstattungen

› Pacht/ Miete

 

Hartz 4 Empfänger hinzuverdienen

 

Was wird mit einem anderen Freibetrag angerechnet?

 

› Trainer/ Funktionär

› Ehrenämter (Erzieher/ Betreuer)

› Kirchliche und Wohltätige Zuwendungen

› Schmerzensgeld

› Entschädigungszahlungen

 

Hier liegt der Freibetrag bei 200,- Euro monatlich.

 

Werden meine Ersparnisse mit angerechnet?

 

Dies hängt ganz noch der Höhe des Vermögens und dem Alter des Hartz Empfängers  ab.

 

Es gilt pro Jahr pro Lebensjahr 150,- Euro. Es gilt ein Freibetrag von höchstens 9.750,- Euro. Zum Vermögen wird allerdings nicht nur Bargeld gezählt, sondern auch Immobilien und beweglich Güter wie z.B. ein Auto. Der Wert des Autos sollte nicht mehr als 7.500,- Euro übersteigen.

 

Was ist noch zu wissen?

 

› Alle Zahlen beziehen sich auf das Bruttoeinkommen

› Die Freibeträge sind wie die Hartz 4 Einkünfte steuerfrei

› Einkünfte sind immer der ARGE/ Kommune zu melden

› Eine Erhöhung des Grundfreibetrages, z.B. durch Fahrkosten, ist möglich (Aufwendung tatsächliche Kosten – Einzelfallentscheidung)

 

Müssen  Einkünfte aus Online-Umfragen, Testaktionen, Probanden-Tätigkeiten, Minijobs oder aus Social Media  Tätigkeiten gemeldet werden?

 

 

Grundsätzlich JA

 

Mehr Infos zu Nebenjobs als ALG II/ Hartz 4 Empfänger kannst du auf der Webseite der Arbeitsagentur nachlesen.

Kommentare

Kaluzynska Alicja schrieb am 25.09.2019 um 14:28
Hallo Ich suche jobs dringend. Weil ich viel endlich von jobscenter raus